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   OLG Karlsruhe, 22.12.1992 - 18 UF 55/92   

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https://dejure.org/1992,3037
OLG Karlsruhe, 22.12.1992 - 18 UF 55/92 (https://dejure.org/1992,3037)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.1992 - 18 UF 55/92 (https://dejure.org/1992,3037)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 1992 - 18 UF 55/92 (https://dejure.org/1992,3037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhalt; Ausschluß; Beziehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 174
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83

    Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1992 - 18 UF 55/92
    Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats, die mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übereinstimmt, muss zwar auch ein Unterhaltsgläubiger das aus dem Zugewinnausgleich zugeflossene Vermögen möglichst ertragreich anlegen, um aus den Erträgnissen seinen Unterhaltsbedarf abzudecken, soweit eine solche Geldanlage zumutbar ist (BGH, FamRZ 1985, 357 ).
  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1992 - 18 UF 55/92
    Es sind deshalb weder Umstände dargetan noch ersichtlich, die unter Berücksichtigung der Grundsätze, wie diese der Bundesgerichtshof nochmals eingehend in seiner Entscheidung vom 21.12.1988 (NJW 1989, 1083 ff.) herausgestellt hat, es rechtfertigen würden, den Unterhaltsanspruch der Klägerin gegenüber dem Beklagten aus den Gründen des § 1579 Ziff. 7 BGB ganz auszuschließen oder zu reduzieren.
  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 26/84

    Umfang des Ausgleichsanspruchs; Wertverhältnisse bei Bildung der Teilungsquote

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1992 - 18 UF 55/92
    Bereits hierin liegen Umstände, die völlig außerhalb der Einflusssphäre der Ehegatten liegen und daher von einer Verwirklichung der möglichen Erbschaft die ehelichen Lebensverhältnisse auch als einigermaßen verlässliche Erwartung nur ausnahmsweise prägen werden (so auch OLG Frankfurt, FamRZ 1986, 156 ).
  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1992 - 18 UF 55/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der geldwerte Vorteil des mietfreien Wohnens im eigenen Hause einem Unterhaltspflichtigen in der Regel, zwar mit 30 % seines bereinigten Nettoeinkommens zuzurechnen (vgl. Senatsurteil vom 14.08.1990 - 18 UF 24/88 - und BGH, FamRZ 1989, 1160 unter Hinweis auf das in FamRZ 1984, 1019, 1021 veröffentlichte Senatsurteil vom 24.07.1984).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81

    Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1992 - 18 UF 55/92
    Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Jahr 1983 (BGH, FamRZ 1983, 569 ) ist zwar anerkannt, dass die Unzumutbarkeit für einen Unterhaltspflichtigen, seiner geschiedenen Ehefrau Unterhalt zahlen zu müssen, auch aus objektiven Gegebenheiten und Entwicklungen der beiderseitigen Lebensverhältnisse folgen kann.
  • OLG Düsseldorf, 30.07.1987 - 9 UF 41/87

    Unterhaltsanspruch; Unterhaltsausschluß; Grobe Unbilligkeit; Betreuung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1992 - 18 UF 55/92
    Denn selbst wenn man davon ausgeht, dass das Verhältnis der Klägerin zum Zeugen S. im Bekanntenkreis des Beklagten bekannt geworden ist, und damit dem Erfordernis "der Öffentlichkeit" im Sinne der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte (vgl. dazu OLG Koblenz, FamRZ 1988, 295 und OLG Düsseldorf, FamRZ 1987, 1267) genüge getan wird, ist nicht ersichtlich, weshalb allein aus diesem Grunde es für den Beklagten schon unzumutbar wäre, der Klägerin weiterhin zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet zu sein.
  • OLG Koblenz, 26.06.1989 - 13 UF 1117/88

    Leichtfertigkeit des Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1992 - 18 UF 55/92
    Zur Abdeckung ihrer Unterhaltsbedürftigkeit ist die Klägerin deshalb auf Unterhaltszahlungen von Seiten des Beklagten angewiesen, da sie derzeit auch keine nennenswerten Einkünfte mehr aus dem ihr durch den Zugewinnausgleich zugeflossenen Vermögen von DM 60.000,00 hat, und es ihr auch nicht anzulasten ist, das ihr zugeflossene Vermögen durch ein unterhaltsbezogenes leichtfertiges Verhalten verbraucht zu haben (vgl. dazu im einzelnen OLG Koblenz, FamRZ 1990, 51 ).
  • OLG Koblenz, 13.10.1987 - 11 UF 134/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1992 - 18 UF 55/92
    Denn selbst wenn man davon ausgeht, dass das Verhältnis der Klägerin zum Zeugen S. im Bekanntenkreis des Beklagten bekannt geworden ist, und damit dem Erfordernis "der Öffentlichkeit" im Sinne der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte (vgl. dazu OLG Koblenz, FamRZ 1988, 295 und OLG Düsseldorf, FamRZ 1987, 1267) genüge getan wird, ist nicht ersichtlich, weshalb allein aus diesem Grunde es für den Beklagten schon unzumutbar wäre, der Klägerin weiterhin zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet zu sein.
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